AGB
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Pfrontener Hof GmbH
abgeschlossen werden. Andere AGB als die der Pfrontener Hof GmbH werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die
Pfrontener Hof GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion der Pfrontener Hof GmbH frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit der Pfrontener Hof GmbH und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer 9 dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Die Pfrontener Hof GmbH kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Pfrontener Hof GmbH das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 14 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurück zu geben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Die Pfrontener Hof GmbH ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen 50,00 Euro übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist die Pfrontener Hof GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen die Pfrontener Hof GmbH nur insoweit auf rechnen als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt die Pfrontener Hof GmbH alle weiteren
und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Die Pfrontener Hof GmbH entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 400,00 Euro behält sich die Pfrontener Hof GmbH vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 20% der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
8. Das Logisentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung per von der Pfrontener Hof GmbH akzeptierten und mitgeteilten Kreditkarte, Bankeinzug oder Rechnung zu entrichten. Sie erteilen der Pfrontener Hof GmbH dazu bei der Buchung der Hotelleistung die Belastungsermächtigung/Autorisierung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto. Das gilt insbesondere für Reservierungen per Kreditkarte über weltweite Online Hotel- Reservierungssysteme, wo keine persönliche Unterschrift vorliegt. Es betrifft auch die Belastung laut Ziffer 9 dieser AGB bei Nichtanreise/No Show.
9. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
Für eine Stornierung 48 Stunden vor dem Anreisetag ist kostenfrei.
Für eine Stornierung am Anreisetag (vor 13.00 Uhr) werden 90% der bestellten Leistungen fällig.
Für eine Stornierung nach dem Termin ( laut Stornierungsbedingungen ) werden 90% der bestellten Leistungen fällig.
Für einen unangemeldeter Nichtantritt/eine Frühabreise werden 100% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.
Bei vorzeitiger Abreise bis 14.00 Uhr, die der Pfrontener Hof GmbH erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt wird, behält sich die Pfrontener Hof GmbH vor, 80% der Logiskosten pro Nacht bis zu dem ursprünglich vereinbarten Abreisedatum zu berechnen.
Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 15.00 Uhr berechnet das Hotel 90% der Logiskosten der folgenden Nacht.
10. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden.
Der Haftungsumfang der Pfrontener Hof GmbH ist außer bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit auf maximal 3000,00 Euro begrenzt.
11. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels besteht Rauchverbot. Rauchen ist nur im Innenhof auf der Raucherinsel gestattet.
12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb der Pfrontener Hof GmbH und/oder die Sicherheit ihres Hotels und/oder ihrer Gäste gefährdet, so kann sich die Pfrontener Hof GmbH von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung der Pfrontener Hof GmbH unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
13. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse und/oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung derPfrontener Hof GmbH. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der Pfrontener Hof GmbH, dass er eine politische, religiöse und/oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung der Pfrontener Hof GmbH auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und die Pfrontener Hof GmbH zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von der Pfrontener Hof GmbH getätigten Aufwendungen verpflichtet.
14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber der Pfrontener Hof GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistungserbringung gemäß dem geschlossenen Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche bei derPfrontener Hof GmbH geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Pfrontener Hof GmbH die Ansprücheschriftlich zurückweist.
15. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Pfronten.
16. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.
17. Kinder und ZustellbettenKinder sind willkommen.
Kostenlos! Alle Kinder unter 5 Jahren zahlen keinen Aufpreis in einem der vorhandenen Betten.
Ein Kind zwischen 5 und 9 Jahren zahlt EUR 9 pro Nacht in einem der vorhandenen Betten.
Ein Kind unter 4 Jahren zahlt EUR 9 pro Nacht und Person für ein Zustellbett.
Ein älteres Kind oder Erwachsener zahlt EUR 25 pro Nacht für ein Zustellbett.
Die Zimmer bieten Platz für maximal 1 Zustellbett.
Zustellbetten sind nur auf Anfrage erhältlich und müssen in jedem Fall von der Unterkunft bestätigt werden.
Zusätzliche Kosten sind nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen separat während Ihres Aufenthaltes bezahlt werden.
18. Haustiere
Haustiere sind auf Anfrage gestattet. Möglicherweise fallen Gebühren an.